Gästewohnung bei Berlin

kk

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Mietsache und Vertragsabschluss

Die Mietsache besteht aus der Gästewohnung einschließlich Inventar, Medien und Serviceleistungen sowie den Nutzungsrechten an den Außenanlagen, wie unter www.fabena.de beschrieben.

Der Vertrag kommt durch Buchung über einen Vermittler oder mit Übersendung der Buchungsbestätigung durch den Anbieter zustande. Bei direkter Anfrage und Buchung sind vom Mieter - nach Möglichkeit per E-Mail an schmidt@fabena.de -  folgende Daten schriftlich zu übermitteln: Name, Vorname, Anschrift, Telefon, E-Mail oder Fax, Begleitpersonen (bei Kindern mit Altersangabe), Buchungszeitraum, voraussichtliche Anreise.

§ 2 Preise, Zahlungsfälligkeit

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung veröffentlichten bzw. die zwischen den Parteien direkt ausgehandelten Preise. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung sind 50% des Gesamtpreises innerhalb einer Woche als Anzahlung zu überweisen. Der Restbetrag ist bei Übernahme der Wohnung am Anreisetag in Bar zu entrichten. Bei einem Zeitraum von mehr als drei Monaten zwischen Buchung und Reisebeginn ist die Splittung der Anzahlung möglich. Die 1. Anzahlung beträgt dann i.d.R. 100,--, die 2. Anzahlung, d. h. der Restbetrag zu 50% ist einen Monat vor Reiseantritt zu überweisen. Die unbare Zahlung des Gesamtbetrages z.B. einige Tage vor Reiseantritt ist grundsätzlich möglich; hierbei ist jedoch sicherzustellen, dass der Betrag rechtzeitig auf dem Konto des Anbieters eingeht.  

§ 3 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn und kann eine anderweitige Vermietung durch den Anbieter für den Buchungszeitraum nicht realisiert werden, sind als Entschädigung folgende Prozentwerte der Gesamtsumme (ohne etwaige Nebenkosten) zu entrichten: 

  • 10% bei Kündigung bis 28 Tage vor Mietbeginn,
  • 20% bei Kündigung ab 27 Tage vor Mietbeginn,
  • 40% bei Kündigung ab 15 Tage vor Mietbeginn,
  • 50% bei Kündigung ab 10 Tage vor Mietbeginn.

Der Mieter hat die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

§ 4 Haftung und Pflichten des Mieters

Die Gästewohnung einschließlich der Möbel und der sonstigen dort befindlichen Gegenstände sowie die Außenanlagen sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen der Mietsache durch ihn oder ihn begleitende Personen.
Mängel, die bei der Übernahme des Mietobjektes vorhanden sind oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.
Weitere Pflichten (Ruhezeiten, Mülltrennung, Rauchverbot etc.) sind in der Hausordnung geregelt, die in der Wohnung ausliegt und Vertragsbestandteil ist.
In der Regel kann die Übernahme der Wohnung am Anreisetag ab 17.00 erfolgen. Am Abreisetag ist die Wohnung bis spätestens 11.00 zu übergeben.

§ 5 Nutzung der Mietsache durch Kinder

Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht Ihrer Eltern oder sonstiger berechtigter erwachsener Personen in der Wohnung und im Garten aufhalten. Der Zutritt zum Keller sowie zu Nebengebäuden - außer zur Fahrrad- und Spielzeuggarage - ist nicht gestattet. Die Nutzung der Außenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Auf für ein Landhausgrundstück typische Gefahren für Kinder wie bspw. offene Regenwassersammelbehälter, offen stehende Gartentore, giftige Pflanzenteile, nicht normgerechte und regelmäßig geprüfte Spielgeräte wird ausdrücklich hingewiesen.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

Technisch bedingte Einschränkungen der Mietsache, wie bspw. der Ausfall von Elektrogeräten, berechtigen nicht zur Mietminderung. Der Anbieter wird sich um kurzfristigen Ersatz bzw. Reparatur bemühen.

Der Anbieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im übrigen ist die Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 7 Datenschutz

Die Bestandsdaten des Mieters werden für Aufgaben, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine Offenlegung erfolgt ausschließlich gegenüber staatlichen Behörden, insofern dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

§ 8 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Verträge nach diesen AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.